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Bereich Web–Design

Von uns erstellte Web–Vor­lagen (Templates) sind valide, schnell und bar­riere­frei sowie re­spon­siv. Das heißt, unsere Vor­lagen lau­fen un­ein­ge­schränkt auf al­len zur Dar­stel­lung von Web–In­hal­ten ge­eigne­ten Ge­räten.

Die hierbei ein­ge­setzten modu­laren Kom­po­nen­ten (HTML, CSS u. JS) sind alle selbst ent­wickelt, denn wir verwenden keine Bau­kästen! Da­durch ent­steht neben der techni­schen und se­ma­tischen Quali­tät auch eine enor­me Flexi­bi­li­tät hin­sicht­lich der Provider–Aus­wahl. Und Sie he­ben sich von der Mas­se ab.

Bereich Schulung und Sensibilisierung

Im Rahmen der EU–Richt­linie (EU) 2016/2102 bie­ten wir re­gel­mä­ßig Schu­lungen und Sen­si­bi­li­sier­ungs­maßnahmen an, wie sie in Arti­kel 7, Ab­satz 4 und 5 der Richt­linie ge­for­dert werden.

Bereich Zertifizierung

Wir haben ein eigenes Zerti­fi­zierungs­ver­fahren ent­wickelt, das EN 301 549 kom­pa­ti­bel ist. Im Rahmen dieser Akti­vi­tät sind wir auch bei der Bayerischen Archi­tek­ten­kam­mer als Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle ge­listet. Mehr dazu im Haupt­be­reich „Prü­fungen“.

Hintergründe zur digitalen Barrierefreiheit

Für öf­fent­liche Stel­len gilt be­reits seit dem die Richt­linie (EU) 2016/2102. Da­nach müs­sen al­le Mit­glied­staaten die Web­sites ihrer öf­fent­lichen Stel­len bar­riere­frei vor­hal­ten.

In Bayern ist gem. §3, Abs. 1 BayBITV das Landes­amt für Di­gi­ta­li­sierung, Breit­band und Ver­mes­sung (LDBV) für die Stich­pro­ben­über­wachung ver­ant­wort­lich. Und ab 2023 gilt die For­de­rung nach Barriere­frei­heit im Web auch für die Privat­wirt­schaft. Dann tritt der Euro­pean Accessi­bili­ty Act (EAA) inkraft.

In den Ergänzungen zur Richt­linie wurde fol­gen­des fest­ge­legt: Die Websites aller öffent­liche Stel­len der Mit­glied­staaten wer­den jähr­lich von autho­risier­ten Prüf­stel­len ge­prüft. Alle drei Jahre wird ein Ge­samt­be­richt der ein­zel­nen Mit­glied­staaten nach Brüssel gesendet. Die Größe der Stich­proben sowie deren Zu­sammen­setzung ist im Durch­führungs­be­schluß (EU) 2018/1524 (PDF, 412 KB) ein­seh­bar.