Über unser Prüfsystem

Basic-Core-Test - Logo Der Basic Core Test ist ein von grund auf neu ent­wickel­tes Prüf­ver­fahren, das al­le tech­ni­schen Be­reiche einer Barriere­frei­prü­fung ab­deckt. Er be­steht aus zwei Prüfun­gen in­ner­halb von sechs Mo­na­ten. Ein neues bild­geben­des Ver­fahren, welches die nor­maler­weise un­sicht­bare Struk­tur und Seman­tik der Mark­up (HTML) visu­ali­siert, er­mög­licht eine ro­buste und ver­gleichs­weise schnel­le Analyse.

Zum einen ist der BCT ein gut­ach­ter­licher Grund­last­test, der hilft, den ei­ge­nen Web–Auf­tritt barr­iere­frei zu ge­stal­ten, zum an­deren wird er bei einem er­folg­reichen Durch­lauf auto­ma­tisch zu einem Zer­ti­fi­kat.

Interessant für all die­jenigen, die auf­grund ge­setzl­icher Bestim­mun­gen da­zu ver­pflich­tet sind, barriere­freie Web-Auf­trit­te an­zu­bieten. Bei­spiels­weise gilt für das Bundes­land Bayern seit dem 1. Oktober 2018 die neue BayBITV. Sie ist ver­bind­lich für alle Web­sites öf­fent­licher Stel­len im Frei­staat.

BCT–Allein­stellungs­merk­male

Im Gegensatz zu den rein auf der US–ameri­ka­nischen WCAG ba­sie­ren­den Test­methoden ist der BCT

  1. robust,
  2. TÜV–ähnlich,
  3. aktuell sowie
  4. günstig und
  5. schnell.

Zusätzlich leistet er auch mehr bei der Nach­hal­tig­keit der Ergebnisse, denn er ist trans­pa­rent, über­trag­bar, ver­gleich­bar, re­pro­du­zier­bar und leicht zu hand­ha­ben.

BCT–Prüfumfang

Die im Folgenden genannten Bereiche werden für acht bis zehn Web­pages je Web­site von einem quali­fi­zier­ten Prüfer unter­sucht und ent­sprechend doku­men­tiert:

  1. Qualität der verwendeten Markup, also Vali­di­tät, Struk­tur­lo­gik und Se­man­tik
  2. Ladege­schwindigkeit und Re­spon­sivi­tät
  3. UX–Design: Navi­ga­tion und Be­nutze­rer­fah­rung
  4. Diverse Stresstests (Grafik, JS–Ab­hän­gig­keit)

Sind in diesen Bereichen keine Fehler aufgetreten, ist ga­ran­tiert, daß der Web­auf­tritt un­ein­ge­schränkt auf al­len zur Dar­stel­lung von Web–In­hal­ten ge­eigne­ten Ge­räten lauf­fähig ist und damit von allen Menschen – egal, ob mit oder ohne Be­hinde­rungen – ge­nutzt wer­den kann.

BCT–Prüfbericht

Der Prüfbericht besteht aus zwei Teilen:

  1. Management–Report

    Er ist ein in ver­ständ­lichen Wor­ten ab­ge­fas­ster Be­richt und ent­hält separat auf­be­rei­te­tes Mate­rial des schon an­ge­spro­che­nen bild­ge­ben­den Ver­fahrens. Auch ein Laie er­kennt jetzt ge­nau, ob und wenn ja, welche se­man­tischen, struk­turellen oder tech­nischen Pro­bleme wo auf­treten.

  2. Technisches Prüf­protokoll

    Dieses ent­hält die Ein­zel­aus­wer­tung­en der ge­teste­ten Web­pages. Es ist eine Feh­ler­liste, die für die Fehler­be­he­bung not­wen­dig ist.

Weitere Hinweise

Wo ist nun die für Ihr Bundes­land zu­stän­dige Über­wachungs­stelle? Seit dem 1. Ok­to­ber 2018 ist das Lan­des­amt für Digi­tali­sierung, Breit­band und Ver­mes­sung in München für alle öf­fent­lichen Stel­len als Über­wachungs­stel­le in Bayern ver­ant­wort­lich.

Die Bundes­fach­stelle für Bar­riere­frei­heit in Ber­lin wird vor­aus­sicht­lich zeit­nah eine voll­stän­dige Liste aller Landesüber­wachungs­stel­len zur Ver­fügung stellen.